Also, dass mit den Winterreifen wird im Zweifel nicht ausreichend sein. Allerdings kommt es auf die Situation an:

1.
Wenn der Fehler bei Porsche liegt (egal beim wem und warum) braucht der Kunde das Fahrzeug nicht abzunehmen und hat Anspruch auf Erstattung eines etwaigen weiteren Schadens, wie z.B. Kosten eines Ersatzfahrzeugs, unter Âbzug von Eigenkosten, die auch beim Betrieb des eigenen Fahrzeugs entstanden wären. In deinem Fall hast du das Auto aber offensichtlich abgenommen.

2.
Du hast die Auftragsbestätigung nicht richtig gelesen und akzeptiert. In diesem Fall hast du GAR KEINEN Anspruch gegenüber Irgendjemanden, selbst dann nicht, wenn du es dem Händler anders gesagt hast- und er deine Bestellung (die du nicht geprüft hast)in deinem Sinne falsch ausgeführt hat. Der Händler wird allerdings sagen, dass er dich so verstanden hat- weshalb sollte er sonst scharz bestellen.Dies kannst du auf jeden Fall nicht beweisen- und jetzt ist es am Ende eine reine Kulanzfrage, ob der Händler, aufgrund des Mißverständnisses zwischen euch, ein paar Bonis springen lässt, verpflichtet ist er freilich nicht dazu. Es wäre aber durchaus logisch, wenn er es täte, um dich als Kunden nicht zu verlieren.

Ich denke, und dass darf man hier nicht übersehen, dass der Hauptverursacher des Problems du selber bist, weil du die AB nicht gelesen hast. Ist zwar hart, aber es ist nun mal so