Ein Fahrzeug sollte 5/2005 zum TÜV, Fahrzeug war eingelagert aber angemeldet. Fahrzeug soll im Mai 2007 wieder fahrbereit sein, Aussage TÜV, Fahrzeug einmal vorführen, z w e i m a l Gebühren zahlen und TÜV bis 5/2009 erhalten, vorrausgesetzt natürlich Fahrzeug hat keine Mängel.

Ich gehe davon aus, die Handhabung ist so, weil das Fahrzeug die ganze Zeit angemeldet war.

Wie funktioniert die Sache bei einem über Jahre abgemeldeten Fahrzeug?